Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der TERMEDIA – Die Aussenwerbespezialisten
(im Folgenden TERMEDIA) und ihren Kunden bezüglich Beratung und Planung von Plakatanschlägen sowie dem Verkauf der hierzu erforderlichen Werbeflächen.
Der Einbeziehung eigener Bedingungen der Kunden wird vorbehaltlich anderer individueller Vereinbarungen ausdrücklich widersprochen.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die TERMEDIA zustande.
3. Anschlagsbeginn und -ende
Verschiebungen des tatsächlichen vom vereinbarten Aushangbeginn und/oder -ende um einen Tag vor oder zurück gelten als vertragsgemäß.
Taggenaue oder vom Dekaden- bzw. Wochenplan abweichende Aushangzeiten können gegen Sondervergütung individuell vereinbart werden.
Eine Über- oder Unterschreitung um bis zu 3 % der Anzahl von Aushängen innerhalb eines Netzes entspricht bei Beauftragung von CLP- und
CLP-W-Aushängen im Netz noch einer vertragsgemäßen Ausführung.
4. Platzierung
Für Allgemeinstellen, also Säulen mit mehreren Plakaten, können keine Platzierungswünsche entgegengenommen werden. Nach Möglichkeit
werden die Plakate wechselweise günstig angebracht. Der Aushang an bestimmten Plakatstellen kann gegen Vergütung individuell gesondert
vereinbart werden.
5. Materialanlieferung und Materialbeschaffenheit
Erfolgt die Produktion der Plakate über TERMEDIA und bedarf es hierzu einer Druckvorlage, über die der Kunde verfügt, so hat er diese umgehend TERMEDIA zur Verfügung zu stellen. Die Gefahr des rechtzeitigen Zuganges und der Brauchbarkeit der Vorlage trägt der Kunde.
Erfolgt die Produktion der Plakate über den Kunden, hat dieser die zur ordnungsgemäßen Plakatierung der im Auftrag enthaltenen Werbeträger
notwendige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigen anzubringendem Material in der für die vorgesehene Plakatierung
notwendigen Qualität kostenfrei und bis spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten Anschlagsbeginn an die von TERMEDIA mitgeteilte Versandanschrift zur Verfügung zu stellen. Plakate für Großflächen und Ganzstellen sind dabei in gefalztem und gemappten Zustand inklusive
verbindlicher Klebeanweisung sowie einer dieser entsprechenden Bezifferung der Plakatteile anzuliefern.
Plakate für City-Light-Poster und Mega-Lights werden nicht gefalzt und gemappt angeliefert, abweichende Anlieferfristen für diese Werbeträger
ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die Gefahr des rechtzeitigen Zuganges der Plakate und des sonstigen anzubringenden Materials trägt
der Kunde. Darüber hinaus haftet der Kunde für mangelnde Qualität der Plakate bzw. deren Unvollständigkeit.
TERMEDIA ist verpflichtet, dem Kunden eine verspätete Lieferung der Druckvorlage bzw. der Plakate unverzüglich anzuzeigen.
Sofern das Plakat- und Papiermaterial im Nassklebeverfahren (z. B. aufgrund von Leuchtfarbenzusätzen, papierfremden Werkstoffkleber oder
Kunststoffüberzügen) nicht verarbeitet werden kann, ist TERMEDIA hierüber bei Auftragserteilung schriftlich zu informieren. Für Schäden, die
durch die mangelnde Tauglichkeit des Materials im Nassklebeverfahren hervorgerufen werden, haftet der Kunde.
Nicht verbrauchte Werbemittel werden nur zurückgesandt, wenn der Kunde dies innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende ausdrücklich
verlangt. Die Kosten für den Rückversand trägt der Kunde. Werden Werbemittel nicht innerhalb dieser Frist zurückgefordert, gehen diese entschädigungslos in das Eigentum der TERMEDIA über.
TERMEDIA ist nach Durchführung des Auftrages berechtigt, Abbildungen der Werbemaßnahme für betriebliche Zwecke zu verwenden.
6. Fälligkeit / Vorleistung / Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
Alle Preise werden zzgl. der jeweils gültigen MwSt. erhoben. Zahlungen werden zu dem in der Rechnung genannten Termin fällig. Sofern eine
Rechnung kein Fälligkeitsdatum enthält, ist die Zahlung 14 Tage vor dem vereinbarten Aushangbeginn fällig. Neukunden leisten für die ersten
drei Auftragserteilungen jeweils eine 50 %ige Anzahlung, fällig bei Vertragsschluss.
Werden der TERMEDIA Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden anzuzweifeln, kann die TERMEDIA die Erbringung noch ausstehender Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Hierfür setzt TERMEDIA eine angemessene Frist. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist ist TERMEDIA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sofern es sich bei Kunden um Werbemittler (z. B. eine Werbeagentur) handelt, die die TERMEDIA mit Werbemaßnahmen auf Veranlassung von Drittkunden beauftragt hat, ist obige Sicherheitsleistung durch Abtretung der dem Werbemittler gegen den Drittkunden aus dieser Beauftragung zustehenden Forderung in Höhe von 130 % der gegenüber TERMEDIA noch offenen Verbindlichkeit zu leisten.
Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher, auch künftiger Forderungen der TERMEDIA gegen den Kunden. Der Kunde darf die abgetretene Forderung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang für die TERMEDIA einziehen. Solche vereinnahmten Gelder hat der Kunde unverzüglich
nach Erhalt an TERMEDIA auszukehren. Der Kunde (Werbemittler) ist verpflichtet, die TERMEDIA unverzüglich über Pfändungen oder sonstige bestehende Rechte Dritter an der abgetretenen Forderung zu unterrichten. TERMEDIA ist zur weiteren Abtretung der sicherungsabgetretenen Forderung berechtigt.
Dem Kunden steht weder ein Leistungsverweigerungsrecht noch ein Zurückbehaltungsrecht zu. Dies gilt jedoch nicht, soweit die der Geltendmachung des Leistungsverweigerungs- / Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegende Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist.
Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Verzug und Unmöglichkeit der Auftragsdurchführung
Unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere solche höherer Gewalt (z. B. Hochwasser, Streiks, Baumaßnahmen am Werbeträgerstandort usw.)
berechtigen TERMEDIA, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Leistungserbringung hierdurch wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Gleiches gilt für Fälle gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen, Verbote oder Auflagen – insbesondere betreffend den Inhalt und
die Aufmachung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Werbemittel oder sonstiger, von TERMEDIA nicht zu vertretender Umstände.
8. Rücktrittsfristen
Von Verträgen über Plakataushänge kann der Auftraggeber bis 65 Kalendertage vor Beginn des vereinbarten Werbezeitraums (Beginn der Dekade/Woche) durch schriftliche Erklärung entschädigungsfrei zurücktreten.
9. Mängelanzeige / Gewährleistung / Haftung
Der Kunde hat die Auftragsdurchführung unverzüglich nach Beginn der Werbemaßnahme zu überprüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen TERMEDIA unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich erfolgen.
Gewährleistungsansprüche erfüllt TERMEDIA durch Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, zu mindern
oder vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche gegenüber TERMEDIA kommen nur in dem nachfolgend beschriebenen Umfang in Betracht:
Die Haftung der TERMEDIA sowie ihrer Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist auf vorsätzliches
und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Die Haftungsbeschränkung auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind,
beschränkt sich die Haftung der TERMEDIA auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche
Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
Verstößt die Werbung gegen die guten Sitten oder Strafgesetze, ist TERMEDIA zum Rücktritt berechtigt.
Verletzt der Inhalt oder die Aufmachung der eingesetzten Werbemittel Strafgesetze oder private oder gewerbliche Schutzrechte Dritter, haftet
hierfür der Kunde. Der Kunde stellt TERMEDIA von allen Forderungen, die diesbezüglich gegen TERMEDIA erhoben werden, frei und trägt
sämtliche hiermit verbundenen Rechtsverfolgungskosten. Der Kunde bleibt auch bei schuldloser Veranlassung der Schutzrechtsverletzung zur
Entrichtung der vollständigen Vergütung verpflichtet.
10. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, Zusatz- und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie Erfüllungsort ist Erfurt. Auch im Rechtsverkehr mit ausländischen
Unternehmen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Januar 2020