Parkhauswerbung
Parkierungsflächen bieten eine ungeahnte Vielfalt an Möglichkeiten, Verbraucher mit einer hohen Kaufkraft anzusprechen.
Mit individueller Parkhauswerbung sind Sie immer präsent an hochfrequentierten Standorten entlang der Fahrwege und Blickachsen. Dabei wird sie von unterschiedlichen Personengruppen mit starker Kaufkraft erfasst.
In der grauen Parkhausumgebung wirken bunte Werbeflächen besonders auffällig und können das Kaufverhalten Ihrer Kundschaft aktiv beeinflussen. Gleichzeitig bietet sich die Gelegenheit Ihre Markenbekanntheit zu steigern. Je nach Parkhaus, haben Sie die Auswahl zwischen verschiedenen Werbeträger- und arten. Ihrer Kreativität sind dabei kaum Grenzen gesetzt.
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der Medien, Standorte und Platzierung Ihrer Kampagne.
Parkhauswerbung
Vorteile auf einen Blick
- Sie erreichen Ihre Zielgruppe bevor sie Kaufentscheidungen trifft
- Die Bevölkerungsschicht mit der stärksten Kaufkraft wird direkt erreicht
- Ihre Kundschaft wird zur Handlung animiert
- Ihr Bekanntheitsgrad steigt
- Auswahl zwischen verschiedenen Werbeträger- und arten
- Zusätzliche Aufmerksamkeit durch bunte Werbung in grauer Umgebung
Parkhauswerbung
Wir informieren Sie!
Mit individueller Parkhauswerbung sind Sie immer präsent an hochfrequentierten Standorten entlang der Fahrwege und Blickachsen.
Die Kosten
Die Kosten richten sich standortabhängig je nach dem jeweiligen Werbeträger.
Das Medium
Parkhauswerbung kann nach den verschiedenen Werbeträgern- und arten je nach Parkhaus ausgewählt und gebucht werden.
Das Material
Die Verwendung des Materials wird nach der Wahl gewünschten Fläche entschieden.
Die Laufzeit
Die Belegungsdauer für Parkhauswerbung beträgt mindestens 1 Jahr.
Die Location
Die Platzierung erfolgt in hoch frequentierten Standorten entlang der Fahrwege und Blickachsen.
Das Format
Die Formate variieren je nach Werbeträger
(zwischen 0,5 und 20 qm).
Die Buchbarkeit
City-Light-Plakate können als Einzelselektion oder als Netzbelegung, je nach Stadt, über das gesamte Stadtgebiet verteilt gebucht werden.
Die Rücktrittsfrist
Es handelt sich ausschließlich um Festaufträge. Das Rücktrittsrecht kann nur in Fällen von höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Streik, Unfälle) geltend gemacht werden.
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